Das Bundesverteidigungsministerium sieht eine gezielte Tötung von Gegnern – wie sie angeblich beim Luftangriff in Kundus stattgefunden hat – nicht vom Bundestagsmandat für Afghanistan gedeckt.
Heißt das, die Bundeswehr muss warten bis sich der Selbstmord-Attentäter in die Luft gejagt hat, bevor sie auf ihn schießen dürfen? Ich mag die Vorstellung, dass wir dort im Krieg sind ja nicht sonderlich, aber ich glaube kaum, dass sich so die Lage in der Region verbessert.
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