Samstag, 1. Mai 2010

Wäre ein Burka-Verbot mit dem Grundgesetz vereinbar?

Nachdem sich Silvana Koch-Mehrin ein europaweites Verbot für Ganzkörperverhüllungen, wie der Burka, einsetzt ist es an der Zeit sich auch in Deutschland wieder mit dem Thema auseinander zu setzen. Verwunderlich an dieser Forderung ist zunächst einmal, dass sie von einer Politikerin der FDP kommt. Einer Partei also, die sich vor allem für freiheitliche Werte in der Gesellschaft einsetzen möchte. Für Koch-Mehrin gibt es hier vermutlich auch keinen Wiederspruch, da sie die Burka als "mobiles Gefängnis" bezeichnet.

In solchen Fällen werfe ich zunächst einen Blick in unser Grundgesetz. Meine Erkenntnisse zu dem Thema möchte ich im Folgenden gerne mit euch teilen:

Zunächst könnte Artikel 1 als Argument für ein Burkaverbot herhalten: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Jedoch setzt dies voraus, dass die Burka für die Frauen die sie tragen müssen entwürdigend ist. Eine Aussage, die jede nach europäischem Vorbild aufgewachsene Frau bejahen würde. Allerdings begründet sich die Burka in der Religion und Kultur dieser Menschen. Es ist zu vermuten, dass sogar das Gegenteil der Fall ist: Ein Verbot der Burka würde extrem gläubige Musliminnen zwingen sich öffentlich zu zeigen und damit aus ihrer Sicht ihre Würde zu verlieren.

Zwar schreibt Artikel 3 die Gleichberechtigung von Mann und Frau fest, jedoch würde eine Verletzung dieses Artikels voraussetzen, dass das Tragen der Burka nicht aus freiem Willen erfolgt. Dies ist auf Grund des religiösen Hintergrundes unwahrscheinlich. Die Formulierung von Artikel 4 ist hier sehr präzise: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich." Eine stärkere Formulierung als hätte man im Gesetz kaum wählen können.

Natürlich stellt sich die Frage wie mit Fällen umzugehen ist, bei denen das Tragen einer Burka wirklich gegen den Willen der Frau erzwungen wird. In diesem Fall bin ich mir sicher, dass hier bereits andere Gesetze greifen würden. Ein Zwang wäre in jedem Fall nicht mit den Werten des Grundgesetzes vereinbar.

Man muss sich jedoch mal vorstellen, was ein Verbot der Burka für diese Frauen bedeuten würde. In unserer Kultur haben viele Menschen auch Probleme damit ihren Oberkörper oder sich gar ganz in der Öffentlichkeit nackt zu zeigen. Das Schamgefühl ist sicher vergleichbar. Dies kann ein Finne mit seiner Saunakultur auch nicht nachvollziehen.

Zu diesem Punkt möchte ich noch eine Erfahrung aus London teilen, wo man die Burka öfter sieht als in Deutschland. Dort hatte ich einmal versucht eine Gruppe verhüllter Frauen zu fotografieren. Ein großer Fehler, wie sich heruasstellte. Die meisten Frauen bedeckten sofort ihre Augen.

Wir können unseren kulturellen Konflikt mit dem Islam nicht durch radikalisierung lösen. Damit wären wir nicht besser als stark durch den islamischen Glauben geprägte Staaten, die so oft von uns kritisiert werden. Vielmehr müssen wir uns auf die Grundrechte besinnen, die unsere freie westliche Welt ausmachen. Auch wenn dies bedeutet, dass Menschen in unserem Land dinge tun, die wir nicht verstehen oder gar ablehnen.

0 comments:

Kommentar veröffentlichen