In den Fällen Tauss und Kachelmann viel die jeweilige Staatsanwaltschaft durch offensichtlich mutwillige Verfahrensfehler auf. Für eine (für die Staatsanwaltschaft) gute Wirkung in der Öffentlichkeit wurden in beiden Fällen Entscheidungen getroffen, bevor der Staatsanwaltschaft notwendige Informationen vorlagen. Hier stellt sich die Frage ob dies an der Tagesordnung ist oder ob nur prominente Verdächtige unter vorschnellen Anschuldigungen zu leiden haben. Vielleicht fällt dies aber auch erst durch diese Fälle besonders auf. Fakt ist, dass diese fahrlässige Vorgehensweise kein Kavaliersdelikt sein darf, da sie den Ruf der Verdächtigen in der Öffentlichkeit nachhaltig zerstört. Es gibt jedoch nicht den Anschein, als ob da jemals jemand zur Verantwortung gezogen worden wäre.
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